1980 bis 1990
Dieses Jahrzehnt war, neben den routinemäßigen Instandsetzungs- und Pflegearbeiten in der Anlage,
geprägt von umfangreichen Arbeiten für eine sichere Versorgung aller 409 Kleingärten mit
Arbeitsstrom. Mit hohem finanziellem und arbeitstechnischem Aufwand gelang es, das marode
Freileitungsnetz zu entfernen und durch ein sicheres Erdkabelnetz zu ersetzen. Die ernorm hohen
Kosten von mehr als 200 000 DM wurden über ein beschlossenes Mitgliederdarlehen mitfinanziert, das
vereinbarungsgemäß in jährlichen Raten den Mitgliedern zurückgezahlt wurde.


Fazit: Am Ende dieses Kraftaktes, für den sich die Gartenfreunde Fritz Zimmermann und Wolfgang
Knobel verantwortlich zeichneten, hatten alle Kleingartenpächter die Möglichkeit, ihren Kleingarten mit
Arbeitsstrom zu versorgen.


Begleitend zu diesem umfangreichen Gemeinschaftswerk versteht es sich von selbst, dass für die
Wiederherrichtung der Gartenwege und der Freiflächen, neben der abzuleistenden
Gemeinschaftsarbeit, auch viele der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel notwendig waren.


Mit Inkrafttreten des neuen Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) ab 01.04.1983, das in seiner
Anwendung für alle Vorstände der Kleingärtnervereine viele Erneuerungen brachte, musste sich auch
unser Vorstand intensiv auseinandersetzen. Schwerpunkte bildeten vor allem die nun klar geregelten
Vorgaben zum Bestand und zur Errichtung von Baulichkeiten, zur kleingärtnerische Nutzung sowie zur
vorgeschriebenen Wertermittlung bei Pächterwechsel. Im Rahmen der Auslegung dieser neuen
Rechtsnormen gab es zwischen dem Vereinsvorsitzenden R. Koch und dem Verbandsvorstand sowie
der Stadt Kassel als Verpächterin, so große Differenzen, die dem Verein fast die baurechtliche
Absicherung als Dauerkleingartenanlage und die Anerkennung der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit
gekosten hätten.


Erst als R. Koch als Vorsitzender ausgeschieden war, wurden nach langen, intensiven und am Ende
sachlichen Gesprächen zwischen dem neuem Vereinsvorstand, dem Verband und der Stadt Kassel,
auch im KGV Forstgelände e.V. die neunen Rechtsnormen umgesetzt Am Ende ein für den Verein
positives Ergebnis, das jedoch allen Beteiligten viel Kraft, Geduld und Verständnis abverlangte.


1991 bis 1993


Nach kurzer schöpferischer Pause zur finanziellen Erholung waren bereits in 1993 wiederum
40.000,00 DM für die Dachsanierung des Vereinshauses erforderlich.