Vorwort

"Traditionsbewusst, aber nicht selbstgefällig handeln" konnte ein Leitgedanke sein, um Zukunftsthemen bei der Nutzung von Kleingarten anzugehen. Eingebettet in diese Form des Handels sind vorgegebene Regulative, die die Nutzer von Kleingärten nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern auch danach handeln sollten. Ein Regulativ lautet: "Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden", so der Gesetzgeber!

Um diesen Gesetzestext mit Leben zu füllen, gilt es, praktische Beispiele, zumutbare Lösungen und gerechte Rahmenbedingungen anzubieten, damit Eigeninitiative und Kreativität des Einzelnen nicht auf der Strecke bleiben.

Als eine geeignete Form der Rahmenbedingung "Gartenordnung" scheint die in 1996 vom wissenschaftlichen Beirat des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde e.V. herausgegebene

"Leitlinie zur naturnahen Bewirtschaftung von Kleingärten" zu sein, die folgenden Inhalt hat:

"Zwischen kleingärtnerischer Nutzung und wahrnehmbarem Naturerleben kann es eigentlich keine Konflikte geben, bestenfalls Spannungen, die zwischen den Ansprüchen von Nutzern entstehen, und Grundsätzen, die zur Wahrnehmung unserer Mitwelt einzuhalten sind. Die Gartennutzung basiert (auch entwicklungsgeschichtlich) auf der Befriedung von Bedürfnissen, die wir zur- Leben und so mit zur Daseinsvorsorge entwickelt haben.

Bei der kleingärtnerischen Bewirtschaftung handelt es sich zunächst um eine nutzgärtnerische Anbauweise, die durch die Erholungsnutzung am Feierabend und am Wochenende ergänzt wird. Der Gegensatz zur gartenkulturellen Nutzung wäre der Naturgarten, den es nicht geben kann, denn wenn der Mensch ein Stück Boden bewirtschaftet, formt er sich nach seinen Vorstellungen und greift damit in den Naturhaushalt ein.

Aber, und diese sei hervorgehoben, die kleingärtnerische Nutzung soll so naturnah wie möglich erfolgen und nicht gegen ökologische Grundsätze verstoßen. Das ökologische Bewusstsein der Kleingartennutzer ist inzwischen so geschärft, dass Kleingartenanlagen mit zu den artenreichsten Standorten in den Städten und Ballungsräumen gehören. Bei den zusammenhangenden Kleingartenanlagen kann die naturnahe Pflege bis hin zur Schaffung von Biotopen reichen.

In der folgenden Zusammenstellung sind einige Leitlinien zur naturnahen Bewirtschaftung und Pflege von Kleingärten formuliert

  Gezielte, standortgerechte Vielfalt der Pflanzenwahl im Kleingarten unter Berücksichtigung von gartenkulturell bewährten Pflanzen;

Möglichst heimische Pflanzen kultivieren, um die Artenvielfalt zu fördern;

Für Nacht- und Tagfalter empfehlenswerte Futterpflanzen sind beispielsweise: Thymian (Thymus), Artischocke (Cynara) Fetthenne (Sedum) Schmetterlingsstrauch (Buddleja), Männertreu (Lobelia), Phlox (Phlox), Leinkraut (Linaria) oder Seifenkraut (Saponaria)

 bewusstes Kultivieren von Mischkulturen bei Gemüse und Kräutern, z.B. Kombinationen von Zwiebeln und Möhren. Sellerie und Blumenkohl, Basilikum und Gurken, Tomaten und Kohl, Erdbeeren und Ringelblumen;

 wertvoll sind Hügelbeete und Hochbeete, da hier Laub und Häcksel eingebracht werden können;

keine Koniferen verwenden;

  Erhaltung und Mehrung der Bodenfruchtbarkeit, beispielsweise mit einer Mulchschicht;

Mulchen schützt vor Austrocknung des Bodens und fördert die Belebung durch Mikroorganismen;

Vermeidung von Verdichtung und Versiegelung des Bodens;

Verzicht auf chemische Pflanzenschutz-, Dünge- und Beikrautbekämpfungsmittel;

umweltgerechter Pflanzenschutz;

optimale Nutzung der Jahresniederschläge durch Sammeln von Regenwasser in Regenwassertonnen und Zisternen;

Vermeidung von Bewässerung mit Trinkwasser;

die Rasenfläche nicht düngen und nicht zu kurz mähen;

 Kompostwirtschaft mit mehreren Rottestufen;

kleine Teichflächen im Garten tragen zur faunistischen Artenvielfalt bei;

eine Trockenmauer auch einmal in sonniger Lage anlegen;

die Wege im Garten nicht versiegeln, sondern als wassergebundene Decken ausbilden, Rindenmulch für Nebenwege verarbeiten;

Reisighaufen, Laubdecken und offene Flächen sind ökologisch wertvoll

 Schling- und Kletterpflanzen bieten Nistmöglichkeiten und Lebensraum für Vögel und sind zudem ästhetisch ein Gewinn;

  Kein Torf oder Torfprodukte verwenden, Alternativen sind Rindenhumus, -mulch, Produkte aus Kokosfaser;

Gründüngung zur Bodenverbesserung einsetzen, z.B.: Phazelia (Bienenweide), Gelbsenf, Wicken, Lupinen oder Raps.

Die Mitglieder der Kommission zur Erstellung der neuen Gartenordnung (GO) empfehlen, dass die vorgenannten beispielhaften Formen zur Bewirtschaftung und Pflege eines Kleingartens in die nachfolgenden Empfehlungen, Regelungen und Festlegungen der neu erstellten Gartenordnung mit einfließen und im Bewusstsein der Eigenverantwortung als Selbstverständlichkeit und nicht als Bevormundung gesehen werden.