Gärten können nicht „verkauft" werden !!!
Zum wiederholten Mal wird darauf hingewiesen:
Gärten werden nur durch den Vorstand verpachtet.
Wer Interesse an einem Garten hat, wendet sich bitte während der Sprechstunden (siehe Aushang) direkt an den Vorstand.
Kaufen Sie ein Gartenhaus ohne Zustimmung des Vorstandes, ist Ihr Geld weg! Der Vorstand hat eine Warteliste für Bewerber und kann Sie ablehnen. Ohne Zustimmung bekommen Sie keinen Pachtvertrag.
Der alte Pächter (Verkäufer) handelt rechtswidrig.
Nach der Zustimmung des Vorstandes, kann eine Abstandzahlung für Gebäude und Geräte etc. zwischen dem Vor – und dem Neupächter vereinbart werden.
Der tatsächliche Wert wird durch die Schätzungskommission ermittelt.
Eine Wertermittlung erfolgt erst nach ordentlicher schriftlicher Kündigung des Pächters.
Der Vorstand